ab 09:00 bis 11:30 Uhr: Velos anbieten
ab 09:30 bis 12:00 Uhr: Velos kaufen
bis spätestens 12:30 Uhr: Erlös abholen
Regeln für die Teilnahme
Allgemein
- Wer ein Velo verkauft oder kauft, gibt den Namen, Adresse und Telefonnummer an. Die Grünliberale Partei Stäfa (GLP Stäfa) kann die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen.
- Die Verkaufsabwicklung erfolgt ausschliesslich durch die Helfer:innen der GLP Stäfa. Die Anweisungen der Helfer:innen der GLP Stäfa sind zu befolgen.
- Die GLP Stäfa organisiert die Velobörse und sorgt für einen möglichst reibungslosen Ablauf. Die GLP Stäfa übernimmt aber keine Haftung für
- nicht vorschriftsmässig ausgerüstete oder defekte Velos
- Beschädigung und/oder Diebstahl
Verkäufer:in
- Die Velos, welche zum Verkauf angeboten werden, müssen im uneingeschränkten Eigentum der Verkaufenden sein. Die Helfer:innen der GLP Stäfa können einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufquittung) verlangen.
- Der/die Verkäufer:in legt den Verkaufspreis fest und gibt an, ob das Velo bei Nichtverkauf an Velafrica gespendet werden soll. Zum Kauf angebotene Velos müssen im fahrtüchtigen Zustand sein.Es dürfen pro Verkäufer:in maximal drei Velos verkauft werden.
- Die GLP Stäfa behält CHF 10 pro verkauftem Velo zur Deckung der Kosten. Falls der Resterlös nicht bis 12:30 durch den/die Verkäufer:in abgeholt wird, geht das Geld an den Organisator. Der Resterlös wird nur bar ausbezahlt.
- Falls niemand das Velo kauft, kann es bis 12:30 durch den/die Verkäufer:in abgeholt werden. Falls das Velo bis 12:30 nicht abgeholt wird, wird es Veloafrica gespendet.
Käufer:in
- Der/die Käufer:in prüft das Velo und übernimmt es “ab Platz”.
- Der Kauf erfolgt nur gegen Barzahlung.
Spender:in
- Geben Sie das Velo den GLP Helferenden ab, es wird dann markiert und zur Abholung durch Velafrica bereitgestellt. Die Velos müssen nicht fahrtüchtig sein.
- Gespendete Velos werden nicht verkauft oder verschenkt, sondern gehen an Velafrica.
Durch die Teilnahme an der Velobörse erklärt man sich mit diesen Regeln einverstanden.